🔥 Verhalten bei Gasgeruch
Gasgeruch kann auf einen gefährlichen Gasaustritt hinweisen. Bereits kleinste Funken können ausreichen, um ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch zu entzünden.
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen. Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen haben oberste Priorität.
⚠️ Achtung Explosionsgefahr
Bereits das Betätigen eines Lichtschalters, einer Türklingel oder eines elektrischen Gerätes kann einen Funken erzeugen und eine Explosion auslösen.
Nehmen Sie Gasgeruch immer ernst und handeln Sie sofort.
✅ Sofortmaßnahmen
- Fenster und Türen weit öffnen.
- Für eine natürliche Durchlüftung sorgen.
- Alle Personen im Gebäude warnen.
- Nachbarn verständigen, wenn Gefahr besteht.
- Gebäude sicher verlassen.
- Gashaupthahn schließen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
❌ Unbedingt vermeiden
- Keine Lichtschalter betätigen.
- Keine elektrischen Geräte ein- oder ausschalten.
- Keine Stecker ziehen.
- Keine Telefone im Gefahrenbereich benutzen.
- Nicht rauchen.
- Kein offenes Feuer verwenden.
- Keine Kerzen oder Feuerzeuge benutzen.
- Nicht selbst nach der Ursache suchen.
🚒 Hilfe verständigen
Sobald Sie sich in Sicherheit befinden:
- Feuerwehr: 122
- Gasversorgungsunternehmen verständigen.
- Bei Bedarf Polizei oder Rettung alarmieren.
Melden Sie den Verdacht auf einen Gasaustritt und geben Sie die genaue Adresse bekannt.
🏃 Gebäude verlassen
- Gefahrenbereich rasch und geordnet verlassen.
- Andere Hausbewohner warnen.
- Einen sicheren Sammelpunkt aufsuchen.
- Nicht in das Gebäude zurückkehren.
- Auf Anweisungen der Einsatzkräfte warten.
⚠️ Wenn Personen verletzt wurden
Befinden sich verletzte oder bewusstlose Personen im Gebäude, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr und Rettung.
Eigene Sicherheit geht vor. Betreten Sie den Gefahrenbereich nicht erneut.
ℹ️ Gut zu wissen
Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit austretendes Gas frühzeitig erkannt werden kann, wird ein markanter Warnstoff zugesetzt.
Nehmen Sie Gasgeruch immer ernst und verständigen Sie im Zweifel die Feuerwehr über den Notruf 122.
Im Notfall gilt: Fenster öffnen – keine Funken erzeugen – Gebäude verlassen – Feuerwehr alarmieren.
Quelle & Bilder: BM.I Bundesministerium für Inneres