Ausbildungsprüfung "Löscheinsatz"
Die Ausbildungsprüfung "Löscheinsatz" dient zur Vertiefung und Erhaltung der Kenntnisse der Ausbildungsrichtlinie "Die Löschgruppe" und soll durch ein geordnetes und damit zielführendes Zusammenarbeiten bei Löscheinsätzen beitragen.
Bei dieser Ausbildungsprüfung wird nicht Wert auf besonders schnelles Arbeiten gelegt, es geht vielmehr darum, dass die Gruppe eine gute und exakte Leistung mit dem eigenen Fahrzeug und Geräten erbringt, wie diese im täglichen Einsatz gefordert wird. Die gründliche Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers ist deshalb die wichtigste Voraussetzung für eine sinnvolle Beteiligung an der Ausbildungsprüfung. In der vorbereitenden Ausbildung liegt der Hauptwert dieser Prüfung.
Die Ausbildungsprüfung wird in Gruppenstärke in den Stufen 1 (Bronze), 2 (Silber) und 3 (Gold) abgehalten. Zur Ausbildungsprüfung der Stufe 2 und 3 kann die Gruppe nach jeweils 2 Jahren antreten.
Die Ausbildungsprüfung gliedert sich in:
- Stufe 1 (Bronze):
Alle Teilnehmer müssen aktive Feuerwehrmitglieder sein, den Truppführerlehrgang (Grundlehrgang) erfolgreich absolviert haben, und eine 16-stündige Erste Hilfe Ausbildung besitzen. Die einzelnen Funktionen werden von der Gruppe festgelegt, und bereits in der Nennliste eingetragen.
Weiteres haben die Atemschutzgeräteträger die erfolgreiche Absolvierung des Atemschutzträgerlehrgangs, und eine gültige Atemschutztauglichkeit nachzuweisen.
Der Maschinist muss die vorgeschriebene Lenkerberechtigung und eine Einsatzmaschinistenausbildung besitzen.
Der Melder muss die Funkgrundausbildung laut Ausbildungsnachweis vorlegen. - Stufe 2 (Silber):
Die Gruppe kann frühestens zwei Jahre nach Erwerb der Stufe Bronze zur Stufe Silber antreten.
Die Wartezeit beginnt mit dem Datum der Ausbildungsprüfung Bronze und ist damit die kürzeste Frist, nachdem wieder angetreten werden kann.
Alle Teilnehmer müssen die Ausbildungsprüfung Bronze nachweisen. - Die Funktion des Gruppenkommandanten und Maschinisten werden vor der Ausbildungsprüfung aus je zwei dafür nominierte Gruppenmitglieder gelost. Voraussetzung: Abschluss Gruppenkommandantenausbildung (ASM 10 )
- Die Mitglieder des Atemschutztrupp werden aus vier ausgebildeten Atemschutzgeräteträger (ausgenommen Variante 3 nur drei Atemschutzgeräteträger) gelost. Die Funktionen Angriffstruppführer, Angriffstruppmann und Wassertruppführer werden aus den Eingeteilten des Atemschutztrupp bei der Ausbildungsprüfung gelost.
- Die Funktion Melder, Wassertruppmann, Schlauchtruppführer und Schlauchtruppmann werden ebenfalls – jedoch gesondert – aus den verbleibenden Gruppenmitgliedern gelost.
- Stufe 3 (Gold):
Die Voraussetzungen für die Stufe 2 befinden sich derzeit seitens des Arbeitsausschusses in Ausarbeitung.
Bestimmungen für die Ausbildungsprüfung "Löscheinsatz" (Links NÖLFV) Stand 7/2012: